Von Siegeln und Fallen

Woran erkennt man Bio-Qualität?

Der Bio-Boom setzte eine Marketingmaschinerie in Gang, die es für den Konsumenten immer schwieriger macht, zwischen Schein und Sein zu unterscheiden.

Via Verpackungsdesign wird der Eindruck erweckt, als wären glückliche Hühner, Schweine und Rinder nun der Standard. Mit anderen Worten: Bilder einer Natur belassenen Umwelt in Kombination mit Gesundheit verheißender Slogans dominieren mittlerweile das äußere Erscheinungsbild der Lebensmittelindustrie.

Will man allerdings bei Bio auf Nummer Sicher gehen, dass man es tatsächlich mit Bio-Qualität zu tun hat, sollte man sich einzig und alleine an den Parametern der offiziellen Bio-Kennzeichnung orientieren.

Gütesiegel und Kontrollnummer

Echte Bio-Qualität erkennt man:

• am Bio-Erkennungszeichen (Gütesiegel)
• am Bio-Hinweis
• an der Kontrollnummer (ab 2009 muss nach der neuen EU-Verordnung die Kontrollestelle auch mit Namen angeführt sein)

Bio-Gütesiegel:
Ein weiteres sicheres Indiz für kontrollierte Bio-Qualität ist das Bio-Gütesiegel.
Hinweis: Bio-Gütesiegel finden sich häufig auf Bio-Produkten, sind aber nicht verpflichtend.
Mit Abstand den größten Bekanntheitsgrad unter Österreichs Bio-Gütesiegeln hat das AMA-Biozeichen.

Das AMA-Biozeichen gibt es in zwei Varianten:
AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe
Sämtliche Rohstoffe müssen zur Gänze aus Österreich kommen, sofern sie in Österreich erzeugt werden können. Ist dies nicht der Fall, dann darf der Anteil der nicht in Österreich hergestellten Rohstoffe den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten.

AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe
Dieses Gütesiegel ist oft auf Bio-Produkten zu finden, die aus sehr unterschiedlichen Rohstoffkomponenten ebenso unterschiedlicher Herkunft bestehen. Ebenfalls häufig anzutreffen ist dieses Bio-Gütesiegel bei Frischeprodukten (Obst, Gemüse), die Jahreszeiten bedingt von unterschiedlicher Herkunft sind.

• EU-weites Logo für biologische Produkte
Dieses Logo garantiert die Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung hergestellt werden. Die Anwendung in den EU-Mitgliedstaaten beruht auf Freiwilligkeit und kann von den staatlich autorisierten Kontrollstellen vergeben werden.

• Das deutsche Bio-Siegel
Seit September 2001 können in Deutschland Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Verordnung 2092/91.

Die zuvor beschriebenen Bio-Gütesiegel sind die vier meist verbreiteten Kennzeichen. Darüber hinaus gibt es noch ein Reihe anderer Gütesiegel,
die unter www.biologisch.at abrufbar sind.

www.biologisch.at

Welche Möglichkeiten hat man nun, wenn in einer bestimmten Situation (zB bei nicht verpackten Lebensmitteln auf einem Bio-Markt) alle diese Garantiemerkmale fehlen? In diesem Fall empfiehlt es sich, nach der Mitgliedschaft des jeweiligen Bio-Verbandes zu fragen (ca. zwei Drittel der Bio-Bauern sind Verbandmitglieder) bzw. das Zertifikat der Kontrollstelle zu verlangen.

Bio-Verbände
In der Folge ein Überblick über die wichtigsten österreichischen Bio-Verbände:
• Bio Austria
• Bio Ernte Austria Steiermark
• ORBI
• Biologische Ackerfrüchte aus Österreich
• Demeter
• Ökowirt
• Erde & Saat
• Verein organisch-biologischer Landbau-Weinviertel
• Bio-Landwirtschaft Ennstal
• Freiland - kritische Tiermedizin prüft
• Hofmarke aus organisch biologischer Landwirtschaft
• Kopra
• Ökologischer Kreislauf Moorbad Harbach

Der Biohinweis:
Bio-Lebensmittel sind an den folgenden drei Formulierungen erkennbar, die in Österreich nur Produkte aus biologischer Herkunft tragen dürfen:
• „aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Anbau“ (kbA)
• „aus (kontrolliert) biologischem (ökologischem) Landbau“
• „aus (kontrolliert) biologischer (ökologischer) Landwirtschaft“
Hinweis: Anstelle von „biologisch“ dürfen auch die Bezeichnungen „organisch-biologisch“ bzw. „ biologisch-dynamisch“ verwendet werden.

Kontrollnummer / Kontrollstelle:

Die staatlich akkreditierte Kontrollstelle wird namentlich erwähnt und/oder durch die Kontrollnummer beschrieben. Ein Beispiel:
AT W 01 Bio
Die ersten beiden Kürzel stehen für den Sitz der Kontrollstelle - in diesem Fall „AT“ für Österreich und „W“ für Wien. „01“ bezeichnet die Nummer der Kontrollstelle  „Bio“ zeigt an, dass es sich um Lebensmittel aus kontrolliert biologischem Anbau handelt.

Kontrollsystem
Bio-Lebensmittel sind in ein besonders striktes Kontrollverfahren eingebunden. Gemäß der EUVerordnung 2092/91 müssen alle Bio-Betriebe und deren Erzeugnisse strengstens überprüft werden. Vorgeschrieben ist ein von den Bio-Verbänden unabhängiges Kontrollsystem für alle Bio-Bauern, Händler, Verarbeiter und Vermarktungsunternehmen.
Zur Information: Ab 01. 01. 2009 gilt die neue EU-Verordnung 834/2007 für biologische Landwirtschaft.

Bio-Kontrollen werden durch staatlich autorisierte Prüfstellen bzw. von der österreichischen Lebensmittelbehörde durchgeführt und müssen von den Bauern und Verarbeitern selbst bezahlt werden.
Die jeweiligen Kontrollen erfolgen mindestens einmal im Jahr unangemeldet direkt vor Ort. Jeder Bio-Bauer und Bio-Produzent muss einen Vertrag mit einer staatlich autorisierten Kontrollstelle vorweisen können. Kontrolliert wird die Einhaltung der EU-Verordnung 2092/91 bzw. des österreichischen Lebensmittelkodex. Ist der Landwirt Mitglied eines Bio-Verbandes, so wird er darüber hinaus auch auf die Einhaltung der jeweiligen Verbandsrichtlinien überprüft. Nach absolvierter Kontrolle erhalten die Betriebe einen Kontrollbericht sowie ein Prüfzertifikat. Nun sind ihre Produkte als Bio-Ware vermarktbar und mit dem Zeichen der jeweiligen Kontrollstelle versehen.
Ergänzend sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass die Überprüfung nicht nur bei den landwirtschaftlichen Bio-Betrieben erfolgt, sondern auch bei allen notwendigen Stationen auf dem Weg zum Endverbraucher. (Weiterverarbeitungs- und Verpackungsbetriebe, Handel etc.)

Bio-Irrtümer
Um etwaigen Irrtümern vorzubeugen, sei in der Folge auf jene Bezeichnungen aufmerksam gemacht,  die des Öfteren mit echten Bio-Kennzeichen verwechselt werden:

  • aus kontrolliertem Anbau
  • aus umweltgerechter Landwirtschaft
  • aus naturnahem Anbau
  • umweltgeprüfte Qualität
  • aus chemiefreier Landwirtschaft
  • aus umweltschonendem Anbau
  • aus Bodenhaltung
  • Vollwertnahrungsmittel
  • direkt vom Bauern
  • Bauernhofgarantie

Achtung: All diese irreführenden Bezeichnungen haben nichts mit echter Bio-Qualität zu tun!

Autor: Christine Dobretsberger

Ähnliches zum Thema

4 Kommentare „Woran erkennt man Bio-Qualität?“

  1. heuge
    heuge — 17.7.2015 um 13:21 Uhr

    "Erkennen" ist leider nicht immer möglich, man muss vertrauen

  2. Hobbyköcherin
    Hobbyköcherin — 30.9.2014 um 08:35 Uhr

    Ich finde den Absatz "Bio-Irrtümer" etwas komisch. Wieso sollt ein Bauer, der seine Produkte mit dem Satz "direkt vom Bauern" vermarktet, die Konsumenten irren wollen. Das bedeutet doch nur, dass es kein Industriebetrieb oder der gleichen ist. Meiner Meinung nach, ist es sowieso wichtiger, dass die Produkte keine lange Reise hinter sich haben. Was hilft mir ein Bio-Produkt aus z.B. China?

    • SandRad
      SandRad — 26.5.2015 um 09:24 Uhr

      nur weil etwas vom Bauern kommt heißt es ja noch lange nicht, dass die Produkte bio sind ;)

    • Helmuth1
      Helmuth1 — 14.4.2015 um 09:20 Uhr

      richtig. Ist für mich ein Horror, wenn ich im Supermarkt Birnen sehe(welche auch bei uns geerntet werden), wo Herkunftsland Johannesburg steht. Muss das wirklich sein?

Für Kommentare, bitte einloggen oder registrieren.