Foto: Ivik Fotolia.com
Blumige Erdbeermarmelade
Eier-Koch
4 Sterne
Prinzipiell bestehen sowohl Marmelade, Konfitüre als auch Gelees aus pürierten oder zumindest stark zerkleinerten Fruchtstücken.
Der offizielle Begriff „Marmelade“ darf allerdings nur noch für Zitrusfrüchte verwendet werden. Es gibt also eigentlich keine Marillenmarmelade mehr, aber sehr wohl Orangenmarmelade.
Konfitüre besteht zu 50% aus pürierten Früchten und zu 50% aus Fruchstückchen.
Gelees werden aus dem Saft der Früchte hergestellt. Man unterscheidet klare Gelees (entstehen durch Dampfentsaftung) und unklare Gelees, deren Saft aus gepressten Früchten hergestellt wurde.
Autor: Maria Tutschek
Also,was? Z.B. Marille! Keine Marmelade, da keine Zitrusfrucht. Keine Konfitüre, da nicht aus je 50% Fruchtstückchen und und Püree und schon gar nicht Gelee. ...wir essen also NICHTs? Auch nicht schlecht, hat keine Kalorien.
Marillenmarmelade mit Ingwer, oder Mandelöl ist super
Ich mach " Marmeladen" und schreibs auch so auf die Gläser, egal obs erlaubt ist oder nicht.
bei unds bleibt sie trotzdem die Marillenmarmelade, soweit ich aber informiert bin, hat Österreich eine Ausnahmeregelung
Die EU hat wahrlich keine größeren Probleme zu lösen!